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BGH 07.10.2008 X ZR 37/08, NWB 43/2008 S. 343

Reisevertragsrecht | Keine Erstattung des Reisepreises bei verspätetem Anschlussflug zum Zielort

Verzögert sich wegen eines technischen Defekts der Anschlussflug einer Pauschalreise erheblich, kann der Reisende, der die Reise deswegen abbricht, vom Reiseveranstalter nicht stets die Erstattung des gesamten Reisepreises verlangen (). Ein solcher Anspruch könne sich nur aus den Umständen des Einzelfalls ergeben. Eine sechsstündige Verspätung bei einer zweiwöchigen Reise berechtige nicht zur Kündigung des Reisevertrags. Die VO (EG) Nr. 261/2004 gewähre Fluggästen bei Verspätungen ab fünf Stunden einen Anspruch auf vollständige Erstattung der Flugscheinkosten, ggf. den kostenlosen Rückflug zum Abflugort. Diese Erstattungsregelung ist ausschließlich auf reine Luftbeförderungsverträge zugeschnitten. Ansprüche bestehen insoweit auch nur gegenüber dem aus...