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FG München 31.07.2008 14 K 1288/08, NWB direkt 43/2008 S. 3

Antrag auf Wiedereinsetzung bei Krankheit

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung stellt Krankheit nur dann einen Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dar, wenn die Krankheit so schwer und unvermutet eintritt, dass der Betroffene dadurch gehindert ist, seine steuerlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen oder durch Dritte besorgen zu lassen.