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FG Niedersachsen 04.07.2008 10 K 764/03, NWB direkt 43/2008 S. 5

Abschaffung des Mitunternehmererlasses

Der Ausschluss der steuerneutralen Übertragungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts zwischen den jeweiligen Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer durch § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG, insbesondere auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer „Gleichheit in der Zeit”. Im Sachbereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstands und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Gestaltungsspielraum. Mit dem Ausschluss der Übertragbarkeit stiller Reserven durch das StEntlG 1999/2000/2002 ab VZ 1999 hat sich der Gesetzgeber die rechtsdogmatischen Zweifel an der steuersystematischen Richtigkeit des intersubjektiven Transfers stiller Reserven zu Eigen gemacht.