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BFH 28.05.2008 I R 87/07, NWB direkt 43/2008 S. 8

Wirtschaftliche Identität einer Kapitalgesellschaft bei Branchenwechsel

§ 8 Abs. 4 KStG 1996 n. F. definiert die „wirtschaftliche Identität” einer Körperschaft in Satz 1 nicht, sondern bestimmt in Satz 2 lediglich beispielhaft, wann eine wirtschaftliche Identität nicht mehr gegeben ist. Satz 2 des § 8 Abs. 4 KStG 1996 n. F. als Regelbeispiel setzt damit aber zugleich mittelbar einen Maßstab für die unter Satz 1 zu fassenden Sachverhalte. Sie müssen Voraussetzungen erfüllen, die mit den in Satz 2 genannten wirtschaftlich vergleichbar sind (ständige Rechtsprechung, z. B. und I R 81/02, BStBl 2004 II S. 616 und 614; v. - I R 9/06, BFHE 218 S. 207). Wenn im Zusammenhang mit der die Hälfte des gezeichneten Kapitals übersteigenden Übertragung von Geschäftsanteilen und einer Änderung des Unternehmenszwecks von einer aktiv tätigen zu einer vermögensverwaltenden Gesellschaft im Rahmen einer Bet...