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FG Baden-Württemberg 20.5.2008 1 K 46/07, IWB 20/2008 S. 1338

Allgemeines | Verfahrensrecht; Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte nicht verfassungswidrig

▶ Urteil: Die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte der Finanzbehörden verstößt nicht gegen das GG. Die Gebühr ist dem Grunde und der Höhe nach durch verfassungsrechtlich legitime Gebührenzwecke gerechtfertigt. Mit der Gebühr soll der durch die verbindliche Auskunft verursachte Verwaltungsaufwand abgedeckt und der durch diese Dienstleistung dem Stpfl. zuteil werdende Vorteil ausgeglichen werden (EFG 2008 S. 1342).

▶ Hinweis: Im Streitfall beantragte der Kl. eine verbindliche Auskunft zu der Frage, ob er Flugkosten zu Seminaren/Kongressen als BA für seine freiberufliche Dozententätigkeit abziehen kann. Die anfallenden Flugkosten schätzte er mit 1.000 € im Kj Nachdem das FA die verbindliche Auskunft erteilt hatte, setzte es hierfür eine Gebühr von 121 € fest. Der Gebührenfestsetzung lag der Mindestgegenstand...