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IWB Nr. 20 vom Seite 1009 Fach 11 Europäische Union Gr. 2 Seite 926

Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage

Bürokratisches Ungeheuer oder Segen für Unternehmen?

Dr. Klaus von Brocke

Im Gegensatz zur Umsatzsteuer besteht auf dem Gebiet der Körperschaftsteuer keine Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union. Die fehlende Harmonisierung ist für Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten der EU tätig sind, u. a. mit hohen Befolgungskosten für die Beachtung der verschiedenen steuerlichen Vorschriften in den insgesamt 27 einzelnen Mitgliedstaaten verbunden. Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) ist daher seit 2001 eines der wichtigsten Vorhaben der EU-Kommission im Bereich der Harmonisierung der Steuersysteme innerhalb der EU. Mit der Harmonisierung will die Europäische Kommission dem Ziel eines funktionierenden Binnenmarktes durch den Abbau steuerlicher Hindernisse Rechnung tragen (vgl. u. a. Pressemitteilung der EU-Kommission vom (I P 07/593)). Die Regierungsparteien von CDU/CSU und SPD haben sich dieses Ziel ausweislich des Koalitionsvertrages vom ebenfalls auf die Fahnen geschrieben und werden „die Arbeiten auf EU-Ebene zur Schaffung einer einheitlichen konsolidierten Bemessungsgrundlage aktiv mitgestalten” (vgl. Koalitionsvertrag vom , abzurufen unter www....