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BFH 07.08.2008 IV R 86/05, StuB 20/2008 S. 809

Gewerbesteuer | Wegfall des anteiligen Gewerbeverlustes bei Teilbetriebsveräußerung

Liegt eine Teilbetriebsveräußerung vor, stehen die Verluste, soweit sie auf den veräußerten Teilbetrieb entfallen, mangels (Teil-)Unternehmensidentität nicht für eine Kürzung von Gewerbeerträgen in späteren Erhebungszeiträumen zur Verfügung (Bezug: § 10a GewStG).

Praxishinweise: Voraussetzungen für den Verlustabzug nach § 10a GewStG sind Unternehmer- und Unternehmensidentität. Bezüglich der Unternehmensidentität bedeutet dies, dass der Betrieb, der den Verlustabzug geltend macht, den Verlust auch erlitten haben muss. Die Teilbetriebsveräußerung führt zu einer Verselbständigung des (Teil-)Gewerbebetriebs und führt damit auch zu einem teilweisen Verlust der Unternehmensidentität. Ggf. ist der Verlustvortrag entsprechend den Unternehmensverhältnissen zu schätzen (z. B. Umsatzschlüssel).

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