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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 139/07

Gesetze: EStG § 9

Einkommensteuer: Lebensmittelpunkt am Heimatort eines erwachsenen Steuerpflichtigen?

Leitsatz

Bei einem knapp 40-jährigen ledigen Steuerpflichtigen befindet sich der Lebensmittelpunkt am Arbeitsort, wenn er dort über eine adäquate Eigentumswohnung verfügt, und nicht am Heimatort, wo nur das ehemalige Kinderzimmer im Hause der Eltern genutzt wird.

Es besteht kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung oder wegen Fahrten von der weit entfernt gelegenen Wohnung zur Arbeitsstätte.

Fundstelle(n):
IAAAC-93680

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