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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 347/2005

Gesetze: UStG 1993 § 2 Abs. 1UStG 1993 §

Vorsteuerabzug aus früherer unternehmerischer Tätigkeit

Leitsatz

Wird eine unternehmerische Tätigkeit eingestellt, so kommt ein Vorsteuerabzug nur für Leistungen in Betracht, die in Zusammenhang mit der früher ausgeführten unternehmerischen Tätigkeit stehen.

Fundstelle(n):
GAAAC-93685

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