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StuB Nr. 21 vom Seite 813

Steuerliche Flankierung der neuen Portabilitätsregelungen für Arbeitszeitkonten (Flexi II)

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Durch das JStG 2009 soll in § 3 Nr. 53 EStG-E eine weitere Steuerfreiheit aufgenommen werden. Danach soll die Übertragung von Wertguthaben nach § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch auf die Deutsche Rentenversicherung steuerfrei bleiben.

Die Leistungen aus dem Wertguthaben durch die Deutsche Rentenversicherung Bund gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i. S. des § 19 EStG. Von ihnen ist im Auszahlungsfall Lohnsteuer einzubehalten.

Nach § 38 Abs. 3 letzter Satz EStG-E hat in diesen Übertragungsfällen die Deutsche Rentenversicherung Bund für die übertragenen Wertguthaben bei Inanspruchnahme die Pflichten des Arbeitgebers.

Bei Zeitwertkonten vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer künftig fällig werdenden Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt erhält, sondern dieser Arbeitslohn beim Arbeitgeber nur betragsmäßig erfasst wird, um ihn im Zusammenhang mit einer vollen oder teilweisen Arbeitsfreistellung vor Beendigung des Dienstverhältnisses auszuzahlen. In der Zeit der Arbeitsfreistellung ist dabei das angesammelte Guthaben um den Vergütungsanspruch zu vermindern, der dem Arbeitnehmer in der Freistellu...