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StuB Nr. 21 vom Seite 849

Bundesregierung bringt Kindergelderhöhung und Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen auf den Weg

von Dipl.-Finw. (FH) Christian Merker, Berlin

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen verabschiedet, mit dem Familien gestärkt und private Haushalte als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten gefördert werden sollen. Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Maßnahmen vor:

I. Anhebung Kindergeld und Kinderfreibetrag

Derzeit beträgt das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 154 € monatlich und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 179 € monatlich. Nach dem Gesetzentwurf soll das Kindergeld ab dem Jahr 2009 wie folgt angehoben werden:

  • Für das erste und zweite Kind um jeweils 10 € auf 164 €,

  • für das dritte Kind um 16 € auf 170 € sowie

  • für das vierte und jedes weitere Kind um ebenfalls 16 € auf dann 195 €.

Außerdem soll der Kinderfreibetrag ab dem VZ 2009 von derzeit 3.648 € auf 3.840 € angehoben werden, so dass dann insgesamt 6.000 € als Freibeträge für jedes Kind gewährt werden. S.

II. Änderungen bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen

§ 35a EStG soll durch das Gesetz neu gefasst und dabei sollen insb...