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StuB 21/2008 S. 847

Umsetzung der GAP-Reform in nationales Recht

Das IV C 6 – S 2134/07/10001 Rn. 40 des IV C 6 – S 2134/07/10001 (BStBl I S. 682 = Kurzinfo StuB 2008 S. 567) wie folgt gefasst: „Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ist der Auszahlungsanspruch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen (vgl. , BStBl 2001 II S. 349 = Kurzinfo StuB 2001 S. 345) als Forderung zu aktivieren. Dies setzt bis zum Antragsjahr 2007 voraus, dass am Abschlussstichtag der Zehnmonatszeitraum (vgl. Rz. 7) bereits abgelaufen und ggf. bestehende Stilllegungsverpflichtungen erfüllt sind. Ab dem Antragsjahr 2008 ist der Zehnmonatszeitraum entfallen. Da die angemeldeten Flächen während des gesamten Jahres beihilfefähig sein müssen, entsteht die Forderu...