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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 481/07 EFG 2008 S. 2005 Nr. 24

Gesetze: UStG § 10

Vergnügungssteuer und Betrieb von Glücksspielgeräten

Leitsatz

  1. Die Vergnügungssteuer ist beim Betrieb von Glücksspielgeräten nicht aus der Bemessungsgrundlage der USt herauszurechnen.

  2. Die Vergnügungssteuer stellt einen durchlaufenden Posten dar. Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt, gehören nicht zum Entgelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 2005 Nr. 24
UStB 2009 S. 36 Nr. 2
YAAAC-96112

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