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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 99/07 EFG 2008 S. 1935 Nr. 24

Gesetze: EigZulG § 2§ 15 AO § 173 Abs. 1 Nr. 1

Keine Eigenheimzulage bei bloßer Duldung eines Bauvorhabens

Leitsatz

  1. Hat ein Kl. ein formell und materiell illegales Bauvorhaben verwirklicht und ist dies dem FA erst nachträglich bekannt geworden, ist der Bescheid über Eigenheimzulage nach § 15 EigZulG i.V.m. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzuheben.

  2. Ein nach § 2 EigZulG begünstigtes Objekt ist nicht gegeben, wenn eine Wohnung entgegen den baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung errichtet worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 361 Nr. 6
EFG 2008 S. 1935 Nr. 24
PAAAC-96141

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