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SteuerStud Nr. 12 vom Seite 582

Bewertung von Forderungen des Umlaufvermögens

von Christian Beitler, Altenkirchen

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten eines Unternehmens können immer wieder Problematiken bei der Bewertung von Forderungen auftreten. Dies kann sich nicht nur in der Praxis als interessant und wichtig erweisen, auch während der Ausbildung bzw. des Studiums kann dieser Themenkomplex durchaus prüfungsrelevant werden. Im Nachfolgenden werden einzelne Schwerpunkte der Forderungsbewertung dargestellt und anhand von Beispielen verdeutlicht.

I. Allgemeines

Forderungen sind zu aktivieren, sobald diese bilanzierungsfähig sind. Eine Forderung ist bilanzierungsfähig, sobald der Kaufmann mit der Zahlung fest rechnen kann, d. h. wenn er seine Leistung gegenüber dem Schuldner erbracht hat. In diesen Fällen ist nicht auf die Fälligkeit der Forderung abzustellen.

II. Forderungen ohne Ausfallrisiko

Forderungen ohne Ausfallrisiko sollten der Regelfall sein; in diesen Fällen erfolgt die Bewertung mit dem Nennwert der Forderung nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 5 Abs. 1 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG.

III. Forderungen mit teilweisem Ausfallrisiko (sog. dubiose Forderungen)

Forderungen mit teilweisem Ausfallrisiko sind solche Forderungen, die mit höchst wahrscheinlicher Sicherheit nicht mehr in voller Höhe dur...