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Bayerisches Landesamt für Steuern 10.11.2008 S 2221.1.1-6/4 St32/St33, NWB 48/2008 S. 379

Einkommensteuer | Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung i. S. des § 10 Abs. 3 Satz 5 i. V. mit § 3 Nr. 62 EStG bei weiterbeschäftigten Rentnern

Der nach § 172 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI zu entrichtende Beitrag ist kein steuerfreier Arbeitgeberanteil nach § 3 Nr. 62 EStG, da der Beitrag nicht für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers geleistet wird. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BFH zur Kürzung des Vorwegabzugs. In seinem Urteil v. - X R 9/06 NWB TAAAC-36547 hat der BFH ausgeführt, dass der Arbeitslohn, für den im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitgeber ein Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung geleistet wurde, nicht für die Kürzung des Vorwegabzugs heranzuziehen ist, da die geleisteten Arbeitgeberbeiträge keine Auswirkungen auf den Umfang der dem Arbeitnehmer zustehenden Rentenansprüche haben. Insoweit werden die Pauschalbeiträge nicht für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers geleistet. Mit Urteil v. - XI R 25/04 NWB HAAAB-82507 hat der BFH erkannt, dass...