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EuGH 06.11.2008 C-291/07, NWB direkt 48/2008 S. 10

Ort der Dienstleistung

Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des Regeringsrätten v. - Rs. C-291/07 (Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet, ABl EU 2007 Nr. C 183 S. 27) ging es um die Auslegung der Regelung über den Dienstleistungsort gem. Art. 9 Abs. 2 Buchst. e dritter Gedankenstrich der 6. EG-RL (ab : Art. 56 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL) bzw. der Regelung über die Verlagerung der Steuerschuld auf den Empfänger der Dienstleistung (Reverse Charge) gem. Art. 21 Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-RL (ab : Art. 196 MwStSystRL). Der EuGH hat entschieden, dass Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der 6. EG-RL und Art. 56 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL dahingehend auszulegen sind, dass derjenige, der bei einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen Beratungsdienstleistungen in Anspruch nimmt und selbst gleichzeitig wirtschaftliche Tätigkeiten und außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Richtlinien liegende Tätigkeiten ausübt, als Steuerpflichtiger anzusehen ist, selbst wenn die Dienstle...