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NWB direkt Nr. 48 vom Seite 1

Abgekürzter Vertragsweg bei Kreditverhältnissen

Aufwendungen des Ehegatten für Schuldzinsen können eigener Aufwand sein

Dr. Alois Th. Nacke

Der BFH ( ) lässt den Abzug von Schuldzinsen für ein Darlehen beim Steuerpflichtigen zu, das der Ehegatte aufgenommen hat, um dem Steuerpflichtigen Mittel zum Erwerb einer Rentenversicherung gegen Einmalzahlung zuzuwenden. Voraussetzung ist hierfür, dass der Steuerpflichtige im Innenverhältnis verpflichtet ist, den Ehegatten von der Verpflichtung zur Zins- und Tilgungszahlung freizustellen. Zudem hält der X. Senat die Rechtsprechung zum abgekürzten Vertragsweg bei Kreditverhältnissen zumindest dann für anwendbar, wenn ein Vertrag zugunsten Dritter (des Steuerpflichtigen) vorliegt. Damit weicht er von der Rechtsprechung des IX. Senats ab, der generell bei Kredit- und Dauerschuldverhältnissen die Grundsätze zum abgekürzten Vertragsweg für nicht anwendbar hält.

Erwerb eines Rentenbezugsrechts durch Einmalzahlung

Dem Urteil des BFH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger sind verheiratet. Der Kläger bezog im Wesentlichen Einkünfte als niedergelassener Arzt. Die Klägerin S. 2hatte nur geringe Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Der Kläger hatte ursprünglich für den Bau eines Mehrfamilienhauses Darlehensver...