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Oberste FinBeh der Länder 10.10.2008 , StuB 22/2008 S. 892

Gewerbesteuer | Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO)

Der Erste Senat des (Kurzinfo StuB 2008 S. 443) entschieden, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, die Einkünfte der freien Berufe, der anderen Selbständigen und der Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer zu unterwerfen. Ferner ist durch das (BStBl II S. 681 = Kurzinfo StuB 2008 S. 485) und durch den Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des geklärt, dass die Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Die gleichlautenden Erlasse vom 10.3.2008 (BStBl I S. 466 = Kurzinfo StuB 2008 S. 276) zur vorläufigen Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags werden daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit d...