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BBB 12/2008 S. 354

Offene Forderungen: Ausstehende Zahlungen vor dem Jahresende einfordern

Erinnern Sie Ihre Mandanten möglichst kurzfristig daran, Forderungen, die am Jahresende verjähren, noch einzutreiben oder eine Fristverlängerung zu erreichen. Betroffen sind Forderungen, die Ihren Mandanten in 2005 eingegangen sind. Werden diese Forderungen bis Jahresende nicht geltend gemacht, können Kunden die Zahlung verweigern! Um die Verjährungsfrist zu vermeiden, können Ihre Mandanten z. B. mit dem Kunden über eine Fristverlängerung und neue oder geänderte Zahlungsmodalitäten verhandeln. Entscheidend ist aber, dass Sie bzw. Ihre Mandanten beweisen können, dass eine solche Vereinbarung getroffen worden ist. Der andere Weg, sich die Forderungen noch zu sichern, ist das gerichtliche Mahnverfahren, mit dem sich Forderungen heute relativ schnell eintreiben lassen kön...