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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 3994/07 Z

Gesetze: AO § 233a Abs. 1, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 4, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, UStG § 21 Abs. 1, FGO § 100 Abs. 4

Zinsanspruch für eine zu Unrecht erhobene Einfuhrumsatzsteuer für den Zeitraum ihrer Entrichtung bis zu dem der Rückerstattung bei Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs

Leitsatz

  1. Wird ein Rechtsstreit durch Aufhebung des zugrunde liegenden Steuerbescheids erledigt, kann der Kläger die Festsetzung seines – vom Beklagten bestrittenen – Anspruchs auf Erstattungszinsen in diesem Verfahren nach § 100 Abs. 4 FGO geltend machen, ohne zuvor ein Verwaltungsverfahren durchzuführen.

  2. Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Form der Umsatzsteuer, für die § 233a Abs. 1 AO systemgerecht eine Verzinsung vorsieht.

  3. Dem steht nicht entgegen, dass die Einfuhrumsatzsteuer in § 21 Abs. 1 UStG als Verbrauchsteuer im Sinne der AO bezeichnet wird (gegen , EFG 1992, 503).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAC-96678

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