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LG München I 14.02.2008 12 O 19670/08, NWB 49/2008 S. 389

Vertragsrecht | Keine fristlose Kündigung des Festnetzvertrags bei Umzug

Eine in einem Telekommunikationsvertrag über einen Festnetzanschluss enthaltene AGB-Klausel, mit der ein regionaler Anbieter seinem Kunden, der im Hinblick auf entsprechende Kostenvorteile eine längere Vertragslaufzeit gewählt hat, einseitig das Verwendungs- und Nutzungsrisiko für die gesamte Vertragsdauer auferlegt, ist zulässig (LG München I, Urteil v. 14. 2. 2008 - 12 O 19670/08, ZGS 2008 S. 357). Demnach ist der Kunde auch nicht zu einer fristlosen Kündigung seines Festnetzanschlusses infolge eines aus beruflichen oder privaten Gründen notwendig gewordenen Umzugs berechtigt.