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FG München 12.03.2008 5 K 4022/07 , NWB direkt 49/2008 S. 5

Objektbezogene Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer

Nach der Rechtsprechung des ) ist die Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 5 i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 erster Halbsatz EStG objektbezogen. Die abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind damit unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen auf 1 250 € begrenzt.