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BFH 08.10.2008 VIII R 53/07, NWB direkt 49/2008 S. 6

Aufteilung von Einkünften aus gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit nach Aufträgen und Projekten

Betreuen ein selbständig tätiger und ein angestellter Ingenieur jeweils einzelne Aufträge und Projekte eigenverantwortlich und leitend, so ist trotz der gleichartigen Tätigkeit eine – ggf. im Schätzungswege vorzunehmende – Aufteilung der Einkünfte nicht ausgeschlossen mit der Folge, dass die vom Unternehmensinhaber selbst betreuten Aufträge und Projekte der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen sind und nur die von dem Angestellten betreuten Aufträge und Projekte zu gewerblichen Einkünften führen.