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FG München 23.06.2008 6 V 4320/07, NWB direkt 50/2008 S. 4

Unzulässiger Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wegen fehlender Begründung

Lässt ein Antragsteller eine gesetzte Frist zur Begründung des Antrags ungenutzt und ohne Rückmeldung oder Fristverlängerungsantrag verstreichen, dokumentiert er damit gerade, dass es auch aus seiner Sicht an einer – zuvor offenbar angenommenen – Eilbedürftigkeit fehlt.