Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Sachsen-Anhalt 26.08.2008 4 K 1515/07, NWB direkt 50/2008 S. 5

AfA bei Immobilienerwerb zwischen Angehörigen

Erwirbt der Sohn ein vermietetes Mehrfamilienhaus von seiner Mutter und kann er die im Kaufvertrag vereinbarte, angeblich in bar abgewickelte Kaufpreiszahlung (hier: 200 000 €) auch durch Zeugenaussagen seiner Eltern nicht hinreichend sicher nachweisen, kann er mangels nachgewiesener Anschaffungskosten insoweit keine AfA für das Gebäude geltend machen. Auch durch Zeugenaussagen nicht ausgeräumte, verbleibende Zweifel an der tatsächlichen Durchführung der Kaufpreiszahlung gehen zu Lasten des Sohnes. Die Angaben der Familie, die Mutter habe von einer Tante im Jahr 2000  1 Mio. DM geschenkt bekommen, davon etwa die Hälfte in bar ihrem Mann geschenkt, der habe das Geld über Jahre bar zu Hause aufbewahrt und aus diesem Barbestand im Oktober 2003 die für die Kaufpreiszahlun...