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BFH 28.10.2008 IX R 96/07, NWB direkt 50/2008 S. 6

Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG bei einem Anteilstausch

Beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind Anteile, die der Tauschpartner im Gegenzug hingibt, nach dem gemeinen Wert (§ 9 BewG) zu bemessen. Eine Veräußerungsbeschränkung ist bei der Bewertung zu berücksichtigen, wenn sie im Wirtschaftsgut selbst gründet und für alle Verfügungsberechtigten gilt.