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FG Hamburg 12.09.2008 5 K 199/07, NWB direkt 50/2008 S. 10

Doppelte Haushaltsführung eines allein stehenden Miteigentümers

Bei einem 39-jährigen Alleinstehenden, der am Heimatort über zwei Zimmer im Elternhaus verfügt, liegt keine steuermindernd zu berücksichtigende doppelte Haushaltsführung vor. Dass er Miteigentümer der elterlichen Immobilie ist, ist insoweit unerheblich.