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BFH 08.10.2008 V R 32/07 , NWB direkt 50/2008 S. 11

Keine Steuerbefreiung von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit

Erstellt eine Krankenschwester (mit entsprechender Zusatzausbildung) im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für Zwecke der Pflegeversicherung Gutachten zur Feststellung von Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit der Versicherten, ist diese Tätigkeit weder nach dem UStG noch nach der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei (Ergänzung zum , BStBl 2000 II S. 554).