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FG Niedersachsen 04.09.2008 5 K 15/04, NWB direkt 50/2008 S. 11

Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder einer Volksbank

Leistungen als Aufsichtsratsmitglied einer Volksbank sind umsatzsteuerbar. Ein Kläger, der als Versicherungskaufmann und Hausverwalter tätig ist und als Aufsichtsratsmitglied einer Volksbank fungiert, übt die Aufsichtsratstätigkeit auch im Rahmen seines Unternehmens aus. Denn umsatzsteuerrechtlich hat jeder Unternehmer nur ein Unternehmen. Die nicht ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied einer Volksbank unterliegt nicht der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG. Bei Volksbanken handelt es sich um Erwerbsgesellschaften, die einer ehrenamtlichen Tätigkeit ihrer Aufsichtsratsmitglieder nicht zugänglich sind.