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FG Baden-Württemberg 11.3.2008 14 K 262/02, IWB 23/2008 S. 1352

Einkommensteuer | Tagegelder aus der Schweizer Invalidenversicherung weder Arbeitslohn noch sonstige Einkünfte

▶ Urteil: Tagegelder, die ein in Deutschland ansässiger Grenzgänger während einer Umschulungsmaßnahme aus der Schweizer Invalidenversicherung bezieht, unterliegen weder als Arbeitslohn noch als sonstige Einkünfte der deutschen ESt (EFG 2008 S. 1363).

▶ Hinweis: Nach der Rspr. des BFH zu den Tagegeldern aus einer Schweizer Krankenversicherung handelt es sich bei den Beiträgen des Arbeitgebers zu einer solchen Versicherung um Arbeitslohn i. S. von § 19 EStG, wenn der Arbeitnehmer im Krankheitsfall einen eigenen Anspruch gegen die Versicherung auf Zahlung des Tagegeldes hat; er hat also bereits durch die Zahlung des Beitrags einen wirtschaftlichen Vorteil (die Anwartschaft auf das Tagegeld) erlangt. Der Vorgang stellt sich dann wirtschaftlich so dar, als hätte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Mittel für die Zahlung ...BStBl 1998 II S. 581