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LAG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 Sa 66/07

Gesetze: TVöD § 7 Abs. 2; BAT § 33 a

Leitsatz

Die Berechnung der Zeitspanne von mindestens 13 Stunden gemäß § 7 Abs. 2 TVöD ist nach den konkreten Schichtdiensten zu bemessen, zwischen denen sich der Wechsel vollzieht. Eine Durchschnittsberechnung wie in § 33 a BAT scheidet aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAD-00441

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