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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 12 V 12192/07 EFG 2009 S. 212 Nr. 3

Gesetze: GewStG 1999 § 8 Nr. 7 S. 2 FGO § 69 Abs. 3FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Zinsen für Darlehensschulden, die das Betriebsunternehmen bei Begründung der Betriebsaufspaltung übernommen hat, als nach § 8 Nr. 7 GewStG hinzuzurechenende Leistungen

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass neben den Pachtzahlungen, die das Betriebsunternehmen für die Überlassung des Betriebs an das Besitzunternehmen leistet, auch Zinszahlungen aus Darlehensverpflichtungen der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG unterliegen, in die das Betriebsunternehmen im Rahmen der Begründung der Betriebsaufspaltung eingetreten ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 212 Nr. 3
IAAAD-01128

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