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BFH 19.08.2008 IX R 56/07, StuB 24/2008 S. 965

Einkommensteuer | Abzug des Ertragsanteils einer Rente mit Mindestlaufzeit als Werbungskosten

Muss der Stpfl. als Kaufpreis für ein vermietetes Grundstück eine Rente auf Lebenszeit des Verkäufers leisten, so kann er nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 2 i. V. mit § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG 1990/1997 (jetzt: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG) auch dann nur den Ertragsanteil als Werbungskosten absetzen, wenn die Vertragsparteien eine Mindestlaufzeit der Rente vereinbart haben, diese aber kürzer ist als die durchschnittliche Lebensdauer des Bezugsberechtigten (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 2, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG 1990/1997).

Praxishinweise: Eine Leibrente liegt vor, wenn wiederkehrende Zahlungen erbracht werden und deren Dauer an die Lebenszeit einer Person gebunden ist. Dies gilt auch, wenn die Zahlungen nach einer Mindestlaufzeit erlöschen sollen und selbst dann, wenn die statistische Lebenserwartung der begünstigten Person wesentlich höher ist als die ...