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BFH 24.11.2008 VII B 149/08, NWB 52/2008 S. 408

Finanzgerichtsordnung | Keine Vertretungsberechtigung pensionierter Richter vor dem BFH

Nach dem sind sowohl nach der bisherigen als auch nach der ab dem 1. 7. 2008 geltenden Rechtslage pensionierte Richter, die keine Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer sind, vor dem BFH nicht vertretungsberechtigt.