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BFH 24.11.2008 VII B 149/08, NWB direkt 52/2008 S. 4

Keine Vertretungsberechtigung pensionierter Richter vor dem BFH

Sowohl nach der bisherigen als auch nach der ab dem geltenden Rechtslage sind pensionierte Richter, die keine Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer sind, vor dem BFH nicht vertretungsberechtigt.