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BFH 02.07.2008 XI R 66/06, BBK 1/2009 S. 9

Umsatzsteuer bei Aufwand für die Repräsentation

In zwei Urteilen hat sich der BFH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Repräsentationsaufwendungen bei Unterhalt einer Segeljacht (Az.: XI R 60/06) bzw. eines Rennpferdes (Az.: XI R 66/06) wie folgt geäußert:

1. Zum Begriff des Repräsentationsaufwands: Zu den Repräsentationsaufwendungen im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG gehören nicht nur Aufwendungen für Segel- und Motorjachten, Jagd und Fischerei, sondern auch Kosten für das Halten eines Rennpferdes. Denn typischerweise kommt beim Halten eines Rennpferdes ein persönliches, ggf. auch betriebliches Repräsentationsbedürfnis zum Ausdruck. Repräsentationsaufwendungen liegen auch dann vor, wenn das Unternehmen ausschließlich Repräsentationsaufwand tätigt, also außer einem Rennpferd (oder einer Segeljacht o. Ä.) keine weiteren Leistungen ...