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BMF 08.12.2008 IV C 6 - S 2137/07/10002, BBK 1/2009 S. 11

Bilanzsteuerrecht: Rückstellungen für ein Dienstjubiläum

Das die Regeln für Ansatz, Bewertung und Bilanzberichtigung von Rückstellungen für ein Dienstjubiläum zusammengefasst:

  • Rückstellungen sind zulässig, wenn das Dienstverhältnis zehn Jahre bestanden, die Zuwendung ein Dienstverhältnis von 15 Jahren voraussetzt und die Zusage schriftlich erteilt wird. Durch die 10-Jahres-Frist wird die Fluktuation pauschal berücksichtigt.

  • Nur Dienstzeiten nach dem dürfen berücksichtigt werden.

  • Die Zusage muss schriftlich erteilt werden.

  • Für die Bewertung sind die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Es ist die Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer stirbt oder wegen Invalidität vorzeitig ausscheidet.

  • Zur Bewertung ist ein Pauschalverfahren zuläs...