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LAG Berlin Urteil v. - 16 Sa 643/05

Gesetze: MTV für das Wach- u. Sicherheitsgewerbe Berlin v. § 14; Entgelttarifvertrag für das Wach- u. Sicherheitsgewerbe Berlin v. § 3

Leitsatz

Die Sonn- u. Feiertags- sowie Nachtzuschläge nach § 14 des MTV f. d. Wach- u. Sicherheitsgewerbe Berlin v. sind auf die (Gesamt-) Stundenlöhne gem. § 3 des Entgelttarifvertrages vom selben Tage unter Einschluss der darin genannten "Zulagen" zu zahlen, nicht nur auf die tariflichen "Stundengrundlöhne".

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAD-01714

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