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LAG Berlin Urteil v. - 3 Sa 51/03

Gesetze: BGB § 623; BGB § 620; TzBfG § 14; TzBfG § 17; KSchG § 2

Leitsatz

1. Das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG findet auf die befristete Erhöhung der Arbeitszeit im Rahmen eines unbefristet bestehenden Arbeitsverhältnisses weder unmittelbare noch analoge Anwendung.

2. Die Regelung des § 14 TzBfG schließt die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Erfordernis eines Sachgrundes für die Befristung von einzelnen Arbeitsbedingungen - hier des Umfangs der Arbeitszeit - nicht aus.

3. Zum Befristungsgrund der zeitlich begrenzten Verfügbarkeit von entsprechenden Haushaltsmitteln und zu dem der (mittelbaren) Stellvertretung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAD-01869

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