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BFH  - IX R 49/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1 S 2

Rechtsfrage

Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen - Sind Wohnraumkosten und Kosten für Mobiliar bei sowohl einkünftebezogener als auch privater Nutzung aufteilbar oder unterliegen diese insgesamt dem Abzugsverbot des § 12 EStG (hier: Abzug anteiliger Gebäude-AfA und AfA für Mobiliar/Kücheninventar bei Vermietung von Einzelräumen unter Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume im vom Kläger (Eigentümer) und seiner Familie selbstgenutzten Einfamilienhaus an eine von seiner Frau betriebene - zu Einkünften aus selbständiger Arbeit führende - sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (Aufnahme von drei Kindern in die Familie) - Aufwandsaufteilung "nach Köpfen", d.h. im Verhältnis der betreuten Kinder (3) zur Gesamtbewohnerzahl des Hauses (7))?

Absetzung für Abnutzung; Aufteilungsverbot; Einrichtung; gemischte Aufwendungen; Werbungskosten

Fundstelle(n):
QAAAD-02119

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