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FG München Beschluss v. - 1 V 2005/08

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 2

Umdeutung eines AdV-Antrags in einen solchen auf einstweilige Anordnung

Leitsatz

Eine Umdeutung des AdV-Antrags in einen solchen auf einstweilige Anordnung kommt nicht in Betracht, wenn ein solcher gegen einen anderen Antragsgegner zu richten wäre.

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAD-02138

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