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NWB Nr. 1 vom Seite 55

Der neue insolvenzrechtliche Überschuldungsbegriff

Auswirkungen des Finanzmarktstabilisierungsgesetz und des MoMiG

Dr. Gerhard Pape

Die Überschuldungsprüfung nach der ursprünglichen Fassung der Insolvenzordnung hat in der Praxis erhebliche Probleme bereitet. Die Schwierigkeit bestand zunächst darin, eine aussagekräftige Fortführungsprognose (Fortbestehensprognose) zu stellen, die nicht nur auf subjektiven Annahmen und Hoffnungen beruht, sondern auch objektiv verifizierbar ist. Hatte man diese Klippe überwunden, ergab sich die weitere Frage, wie ein Überschuldungsstatus unter Going-Concern-Prämisse aufzustellen ist, d. h. welche Werte in Ansatz zu bringen sind. Ein Teil dieser Probleme wird durch die Änderung des § 19 Abs. 2 InsO durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz zumindest zeitweise nicht auftreten. Die Schwierigkeiten, eine belastbare Fortführungsprognose aufzustellen, bestehen zwar weiter. Liegt eine solche Prognose vor, bedarf es aber nicht mehr der Überlegung, welche Werte denn nun als „Fortführungswerte” in Ansatz zu bringen sind. Die Überschuldungsprüfung kann mit der positiven Fortführungsprognose abgeschlossen werden. Für die Gläubiger besteht das erhöhte Risiko, dass sich die Fortführungsprognose als unrichtig erweist und das Unternehmen doch – allerdings zu einem späteren Zeitpunkt – Ins...