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BFH 28.10.2008 IX R 53/06, NWB 1/2/2009 S. 11

Fördergebiet | Förderung von nach dem fertig gestellten Baumaßnahmen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b FördG fördert Anschaffungskosten von nach dem fertig gestellten Baumaßnahmen nur durch Sonderabschreibungen auf Anzahlungen, die bis zum geleistet werden. (2) Wer für eine Investition (Baumaßnahme) Sonderabschreibungen nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b FördG in Anspruch nimmt, kann nicht zugleich erhöhte Absetzungen nach § 7i EStG beanspruchen.