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BFH 30.10.2008 VI R 53/05, NWB 1/2/2009 S. 14

Lohnsteuer | Wirksame Beendigung des Dienstverhältnisses bei der Pauschalierung von Zukunftssicherungsleistungen

Die Beendigung des Dienstverhältnisses i. S. des § 40b Abs. 2 Satz 3 erster Halbsatz EStG nach dem ist die nach bürgerlichem (Arbeits-)Recht wirksame Beendigung. Ein Dienstverhältnis kann daher auch dann beendet sein, wenn der Arbeitnehmer und der bisherige Arbeitgeber im Anschluss an das bisherige Dienstverhältnis ein neues vereinbaren, sofern es sich nicht als Fortsetzung des bisherigen erweist. Es liegt keine solche Beendigung vor, wenn das neue Dienstverhältnis mit demselben Arbeitgeber in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und die sozialen Besitzstände im Wesentlichen dem bisherigen Dienstverhältnis entspricht.

Anmerkung:

Die begünstigende Pauschalbesteuerung von Beiträgen zur Direktversicherung wird durch die Vervielfältigungsregelung in § 40b Abs. 2 Satz 3 EStG für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisse...