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BFH 18.09.2008 V R 56/06, NWB 1/2/2009 S. 15

Umsatzsteuer | Minderung der Bemessungsgrundlage durch (teilweise) Rückzahlung des Entgelts

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Vereinbaren der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger die vollständige oder teilweise Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts, mindert sich die Bemessungsgrundlage i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG 1993 nur, soweit das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird, und zwar in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Rückgewähr erfolgt (Änderung der Rechtsprechung). (2) Eine erbrachte und bezahlte Maklerleistung kann nicht i. S. von § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG 1993 „rückgängig gemacht” werden.

Anmerkung:

Diese Rechtsprechungsänderung betrifft Fälle, in denen der Unternehmer vereinbarte Entgelte bereits vereinnahmt hat und es erst nachträglich zu einer Entgeltsminderung oder Aufhebung des Entgelts kommt. Die erteilte Gutschrift (im Streitfall über Vermittlungsprovisio...