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BFH 02.09.2008 VIII R 2/07, StuB 1/2009 S. 36

Einkommensteuer | Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten

§ 12 Nr. 3 EStG schließt den Abzug von Nachzahlungszinsen i S. des § 233a AO als Werbungskosten unabhängig davon aus, ob der Stpfl. den nachzuzahlenden Betrag – wie den Differenzbetrag zwischen festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen und festgesetzter Einkommensteuer – vor der Nachzahlung zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen eingesetzt hat (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 12 Nr. 3, § 20 EStG; § 233a AO).

Praxishinweise: Die Verzinsungsregelung des § 233a AO dient in erster Linie dem Ausgleich des Zinsnachteils des Steuergläubigers und nicht der Abschöpfung eines etwaigen Zinsvorteils des Stpfl. Dies rechtfertigt auch das Abzugsverbot des § 12 Nr. 3 EStG, da es sich insoweit um Aufwendungen in der Privatsphäre handelt. Hiergegen bestehen nach Ansicht des BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Dass Zin...