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BSG 10.12.2008 B 6 KA 37/07 R, NWB 3/2009 S. 114

Krankenversicherung | Weitergabe von Patientendaten an private Abrechnungsstellen unzulässig

Ohne ausdrückliche Regelung dürfen Krankenhäuser und Vertragsärzte Daten ihrer Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zur Erstellung der Abrechnung an private Dienstleistungsunternehmen übermitteln. Die Weitergabe der Daten von Patienten an private Dienstleister ist nach den Bestimmungen über die gesetzliche Krankenversicherung generell unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn die Patienten (widerruflich) ihre schriftliche Einwilligung dazu gegeben haben. Damit die Leistungserbringer ihre Vorgehensweise an die Rechtsprechung anpassen können, gilt eine Übergangsregelung für Leistungen, die bis zum 30. 6. 2009 erbracht werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen diese Leistungen auch dann vergüten, wenn sie unter Verstoß gegen das Verbot durch private Stellen abgerechnet ...