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BBK Nr. 2 vom Seite 96

Wesentlichkeit im Jahresabschluss

[i]Sie erreichen uns unter BBK-Leserfrage@nwb.deDie BBK-Redaktion erreichen immer wieder spannende Leser-Fragen. Die interessantesten hiervon beantworten wir in dieser neuen Rubrik. Bitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an BBK-Leserfrage@nwb.de. Falls Ihre Zuschrift nicht ausgewählt werden kann, steht Ihnen die nwb Community zur Verfügung.

Frage

„Ist es aus handels- [i]Unwesentlicher RAPund steuerrechtlicher Sicht zulässig oder vertretbar, auf die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens zu verzichten, wenn dieser unwesentlich ist im Verhältnis zur Bilanzsumme? In unserem Unternehmen handelt es sich um Aufwand für Versicherungen von ca. 1.000 € jährlich; die Bilanzsumme beträgt mehr als 200 Mio €.”

Antwort

Bei der Beantwortung dieser Frage ist zu unterscheiden:

  • Handelsbilanz: Im handelsrechtlichen Schrifttum ist anerkannt, dass bei gleichsam geringen wie regelmäßig wiederkehrenden Beträgen unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit auf einen RAP verzichtet werden kann [i]Handelsrechtlich: Verzicht bei Unwesentlichkeit (so z. B. WP-Handbuch I 2006, Abschnitt E Tz. 209; Beck’scher Bilanz-Kommentar, 6. Auflage, § 250 HGB Tz. 28; Adler/Düring/Schmaltz, 6. Auflage, § 250 HGB Tz. 44). Somit ist es handelsrechtlich möglich, auf die Abgrenzun...