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IWB Nr. 1 vom Seite 31 Fach 10 International Gr. 2 Seite 2042

Erbschaftsteuerreform – ein Blick über die Grenzen

Michael Bisle

Die große Koalition hat sich auf die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts verständigt. Dem ging ein fast zweijähriges zähes Ringen um einzelne Eckpunkte der Reform voraus. Die Neuregelung (BGBl. 2008 I S. 3018) ist am in Kraft getreten. Die Reform führt zu einschneidenden Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Dies soll zum Anlass genommen werden, einen Blick in die Schweiz, nach Österreich, Italien und Frankreich zu werfen und die Rechtslage sowie aktuelle Entwicklungen in diesen Staaten im Überblick darzustellen.

I. Erbschaft- und Schenkungsteuer in der Schweiz

1. Steuerhoheit

Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen erfolgt in der Schweiz grundsätzlich auf Ebene der Kantone: der Bund erhebt keine Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ausnahmen bilden der Kanton Luzern, der zwar eine Erbschaft- aber keine Schenkungsteuer erhebt, sowie der Kanton Schwyz, der keine der beiden Steuerarten kennt. Zur Vermeidung interkantonaler Kollisionen – z. B. P aus dem Kanton A schenkt Q aus dem Kanton B seine im Kanton C belegene Immobilie – knüpft die Steuerhoheit an den Wohnsitz des Erblassers bzw. des Schenkers an. ...